Rechtliche Vertretung – Betreuung
Eine Betreuung wird eingerichtet, um die rechtlichen Angelegenheiten psychisch, geistig und/oder körperlich erkrankter bzw. behinderter Menschen zu regeln, wenn und solange dies der/die Betroffene nicht selbst kann.
Die rechtliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§1896 ff.).
Auch wenn oft diese Befürchtung geäußert wird, stellt die Einrichtung einer Betreuung keine Entrechtung oder den Verlust von Selbstständigkeit dar.
So darf eine Betreuung nicht gegen den freien Willen eines Menschen eingerichtet werden, auch wird die Betreuungsperson nur in den Bereichen bevollmächtigt stellvertretend zu handeln, in denen dies nötig ist.
Die vom zuständigen Betreuungsgericht bestellte Betreuungsperson kommt „hinzu“, auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wird gemeinsam mit dem Betroffenen versucht, dessen Wünsche und Ziele umzusetzen.
So leiste ich Ihre Betreuung:
Ein jeder Mensch ist einzigartig, so dass hier nur grundsätzlich der Kontext benannt werden kann, in dem Betreuung erbracht wird.
Zunächst werde ich Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Sie haben so die Möglichkeit, mich kennenzulernen. Dies ist wichtig, denn gerade zu Beginn einer Betreuung bestehen oft ganz zentrale Unsicherheiten: Wer kommt da auf mich zu, kann ich diesem für mich ja ganz fremden Menschen vertrauen?
Anschließend wird gemeinsam die Situation analysiert. Welche Probleme gibt es, welche Ressourcen stehen Ihnen zur Bewältigung Ihrer Angelegenheiten zur Verfügung, wo benötigen Sie meine Hilfe.
Sofern dies nötig ist, werden weitere Hilfsangebote hinzugezogen, z.B. Pflegedienste oder andere Anbieter ambulanter Dienstleistungen. Auch die Sicherstellung einer ärztlichen und/oder therapeutischen Versorgung kann bedeutsam sein.
Oftmals fehlen finanzielle Möglichkeiten, welche durch Anträge bei Ämtern und Behörden zu erlangen sind.
Die Liste kann beliebig erweitert werden. Wichtig ist, das gemeinsam an einer Lösung gearbeitet wird.
Selbstverständlich geht dies nicht immer wie oben beschrieben. Je nach Art und Schwere der Erkrankung kann nicht jeder Betroffene an seiner Betreuung aktiv mitwirken oder es braucht hierfür noch Zeit.
In diesem Falle werde ich versuchen, über Gespräche mit Ihrer Familie, Ihren Freunden oder gemäß allgemein gültiger ethischer Normen Ihren mutmaßlichen Willen zu erkennen und danach zu handeln.
Ziel aller Arbeit ist es, dass sich Ihre Situation durch die Betreuung grundlegend verbessert.
Haben Sie Interesse? Sie können gerne Kontakt mit mir aufnehmen, um weitere Informationen zu erhalten.